Dokumentation

Unsere Statistik-Einzeldokumentation

Informieren Sie sich hier zur umfassenden Dokumentaion zu stadtdaten. Auch das Benutzerhandbuch, das Glossar und weitere Informationen stehen Ihnen hier zur Verfügung.

Glossar – P–V

  • Primärstatistik

    Statistik, bei der die Daten eigens für einen bestimmten Zweck neu erhoben werden – zum Beispiel durch eine Befragung oder Zählung. Die Informationen liegen also noch nicht vor und müssen erst gesammelt werden.

  • Personenstandsgesetz

    Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013): Bundesgesetz über die Regelung des Personenstandswesens. Es regelt insbesondere die Erfassung und Beurkundung des Personenstands sowie die Aufgaben der Personenstandsbehörden und die Durchführung von Personenstandsfällen wie Geburt, Eheschließung, Begründung einer eingetragenen Partnerschaft und Tod.

  • Quartalsweise

    In einem Rhythmus von drei Monaten wiederkehrend. Ein Jahr hat vier Quartale, und quartalsweise erhobene Daten werden entsprechend viermal pro Jahr erfasst oder veröffentlicht.

  • Sekundärstatistik

    Statistik, die auf bereits vorhandenen Daten aufbaut. Diese Daten wurden ursprünglich zu einem anderen Zweck erfasst (z. B. von Behörden) und werden für die Statistik weiterverwendet, statt neu erhoben zu werden.

  • Stichprobe

    Eine ausgewählte Teilmenge aus der Grundgesamtheit, die untersucht wird, um Rückschlüsse auf die gesamte Grundgesamtheit zu ziehen. Das spart Zeit und Aufwand im Vergleich zu einer Vollerhebung.

  • Stimmberechtigte

    Personen, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt sind, an einer bestimmten Wahl oder Abstimmung in der Stadt Salzburg teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben.

  • Statistik Austria

    Selbstständige, nicht gewinnorientierte Bundesanstalt öffentlichen Rechts zur Erstellung und Bereitstellung der österreichischen Bundesstatistik.

  • Stadtstatistik

    Gesamtheit der statistischen Tätigkeiten der Stadt Salzburg zur Erhebung, Verarbeitung, Aufbereitung und Bereitstellung von Daten über die Stadt und ihre Bevölkerung. Sie umfasst insbesondere die Kommunalstatistik und stellt statistische Daten für Verwaltung, Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit bereit.

  • SAGIS

    Geographisches Informationssystem des Landes Salzburg zur Bereitstellung, Verwaltung und Nutzung von Geodaten und Geodatendiensten.

  • Salzburger Sozialunterstützungsgesetz (SUG)

    Landesgesetz über die Sozialunterstützung im Bundesland Salzburg. Es regelt insbesondere die Voraussetzungen und Leistungen der Sozialunterstützung zur Vermeidung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs.

  • Salzburger Teilhabegesetz Behindertenhilfe /

    Landesgesetz über die Gewährung von Leistungen zur Unterstützung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Land Salzburg. Es regelt insbesondere die Leistungen der Behindertenhilfe sowie deren Voraussetzungen und Rahmenbedingungen.

  • Scannerdaten

    Elektronisch erfasste Daten aus den Kassensystemen des Einzelhandels über tatsächlich verkaufte Waren und deren Preise. Sie werden insbesondere zur Berechnung von Preisindizes und zur statistischen Analyse des Konsumverhaltens verwendet.

  • TAWES

    Teilautomatische meteorologische Messstation der GeoSphere Austria zur kontinuierlichen Erfassung grundlegender Wetterelemente wie Temperatur, Niederschlag, Luftfeuchtigkeit und Wind. Die Messwerte werden in kurzen Zeitabständen automatisch an die Zentrale übermittelt und dort qualitätsgeprüft.

  • Tiefbaukoordinierung

    Koordinierung und Abstimmung von Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum der Stadt Salzburg, insbesondere von Bauvorhaben an Straßen, Wegen und unterirdischen Leitungsinfrastrukturen, zur Vermeidung von Überschneidungen und zur Abstimmung der Bauabläufe.

  • Tourismusstatistik

    Statistik über das touristische Angebot und die touristische Nachfrage. Sie umfasst Daten zu Beherbergungsbetrieben, Ankünften, Nächtigungen, Aufenthaltsdauer und Bettenauslastung.

  • Vollerhebung

    Eine Erhebung, bei der wirklich alle Elemente der Grundgesamtheit einbezogen werden – es wird also niemand ausgelassen. Ein klassisches Beispiel ist die Volkszählung.